Zoho Corporation B. V.
Adresse: Churchilllaan 11 (17e verdieping), 3527 GV Utrecht, Niederlande
Leistung(en): CRM, Chat, Erfassen von Daten über Formulare, Ticketing-System (Anwender-Support), Online-Marketing, Verwaltung und Verrechnung von Nutzungsverträgen
Ort der Datenverarbeitung: Niederlande
Weitere Informationen finden Sie
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Voraussetzungen für etwaige Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiter.
Ticketselect informiert seine Auftraggeber bzw. Nutzer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter oder von Sub-Auftragsverarbeitern (im Folgenden zusammen „Sub-Auftragsverarbeiter“) auf elektronischem Wege mindestens 14 Tage vor der Änderung, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, innerhalb von 14 Tagen gegen derartige Änderungen schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten die Heranziehung als genehmigt gilt.
Nimmt Ticketselect einen anderen Sub-Auftragsverarbeiter in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem Sub-Auftragsverarbeiter im Wege einer Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Ticketselect gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Sollte ein Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Mitteilung widersprechen, kann Ticketselect den Widerspruch mit folgenden Maßnahmen ausräumen: (a) Der Auftragnehmer wird den Sub-Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers nicht zum Einsatz bringen, (b) oder es werden Maßnahmen ergriffen, um den wesentlichen Grund für den Widerspruch des Auftraggebers auszuräumen, (c) oder es unterbleibt die über den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter erbrachte Leistung, die im Falle einer bereits vorab bezahlten Vergütung zurückerstattet wird. Sollte durch den Auftraggeber keine dieser Varianten akzeptiert werden und wurde dem Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs abgeholfen, kann jede Partei den Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich kündigen.