Sub-Auftragsverarbeiter der Ticketselect GmbH

Sub-Auftragsverarbeiter der Ticketselect GmbH

Gültig ab dem 15.10.2022


Für die Bereitstellung der Internet-Dienstleistung Ticketselect setzen wir folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein:


hostNET Medien GmbH
  1. Adresse: Osterdeich 107, 28205 Bremen, Deutschland
  2. Leistung(en): Hosting der Internet-Dienstleistung Ticketselect (externes Server-Hosting)
  3. Ort der Datenverarbeitung: Deutschland
  4. Weitere Informationen finden Sie hier.

JART IT-Dienstleistungs und HandelsgmbH
  1. Adresse: Schönbrunnerstraße 31/1/19, 1050 Wien, Österreich
  2. Leistung(en): Entwicklung, Bereitstellung und Support der Internet-Dienstleistung Ticketselect
  3. Ort der Datenverarbeitung: Österreich
  4. Weitere Informationen finden Sie hier.

Electric Blue GmbH
  1. Adresse: Lerchenfelder Straße 74/1/6, 1080 Wien, Österreich
  2. Leistung(en): Entwicklung, Bereitstellung und Support der Software für den Check-in von Teilnehmern am Event
  3. Ort der Datenverarbeitung: Österreich
  4. Weitere Informationen finden Sie hier.

Außerhalb der Internet-Dienstleistung Ticketselect setzen wir zur Verwaltung von Kundendaten und für Marketingzwecke – folgende Sub-Auftragsverarbeiter ein:

Zoho Corporation B. V.
Adresse: Churchilllaan 11 (17e verdieping), 3527 GV Utrecht, Niederlande
Leistung(en): CRM, Chat, Erfassen von Daten über Formulare, Ticketing-System (Anwender-Support), Online-Marketing, Verwaltung und Verrechnung von Nutzungsverträgen
Ort der Datenverarbeitung: Niederlande
Weitere Informationen finden Sie  hier.

Mit allen Sub-Auftragsverarbeitern wurde nach den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) abgeschlossen.

Voraussetzungen für etwaige Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiter.

Ticketselect informiert seine Auftraggeber bzw. Nutzer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter oder von Sub-Auftragsverarbeitern (im Folgenden zusammen „Sub-Auftragsverarbeiter“) auf elektronischem Wege mindestens 14 Tage vor der Änderung, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, innerhalb von 14 Tagen gegen derartige Änderungen schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten die Heranziehung als genehmigt gilt.

Nimmt Ticketselect einen anderen Sub-Auftragsverarbeiter in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem Sub-Auftragsverarbeiter im Wege einer Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Ticketselect gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

Sollte ein Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Mitteilung widersprechen, kann Ticketselect den Widerspruch mit folgenden Maßnahmen ausräumen: (a) Der Auftragnehmer wird den Sub-Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers nicht zum Einsatz bringen, (b) oder es werden Maßnahmen ergriffen, um den wesentlichen Grund für den Widerspruch des Auftraggebers auszuräumen, (c) oder es unterbleibt die über den betroffenen Sub-Auftragsverarbeiter erbrachte Leistung, die im Falle einer bereits vorab bezahlten Vergütung zurückerstattet wird. Sollte durch den Auftraggeber keine dieser Varianten akzeptiert werden und wurde dem Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs abgeholfen, kann jede Partei den Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich kündigen.

    • Related Articles

    • Auftragsverarbeitervereinbarung der Ticketselect GmbH

      Einführende Bestimmungen Gemäß Art 28 DSGVO ist der Auftraggeber bzw. Nutzer als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, mit Ticketselect eine sog. Auftragsverarbeitervereinbarung (nachstehend AVV) abzuschließen, mit welcher der ...
    • Technische und organisatorische Maßnahmen der Ticketselect GmbH

      Einführende Bestimmungen Ticketselect hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DSGVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der ...
    • Optimierung Ihrer Absende-E-Mail-Adresse zur Vermeidung von Spam

      Wenn Sie anstelle unserer Standard E-Mail Adresse ticketing@ticketselect.io für das Versenden von E-Mails (z.B. Tickets, Rechnungen, Reservierungen) eine E-Mail Adresse Ihrer Organisation verwenden (z.B. bestellung@unternehmen.com), dann sollten Sie ...
    • Wie Sie manuell Bestellungen über die Verwaltungsoberfläche erstellen

      Über die Verwaltungsoberfläche Ihrer Veranstaltung haben Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Eintritts- und Sitzplatzkarten. In wenigen Schritten können Sie eine Reservierung oder Bestellung erstellen und diese per E-Mail versenden oder direkt im ...